UBS endgültig vom US-Haken

Der Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA neigt sich dem Ende zu. Bundesrichter James I. Cohn unterschrieb gestern die Antrag, die Strafklage gegen die Grossbank fallenzulassen.

Von Peter Hossli

cohnGrosse Erleichterung bei der UBS. Die Gefahr einer Strafanzeige wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist in den USA vom Tisch. Gestern, kurz vor 18 Uhr Schweizer Zeit, setzte Bundesrichter James I. Cohn in Fort Lauderdale seine Unterschrift unter ein dreiseitiges amtliches Dokument. Damit segnet Cohn den Antrag des US-Justizministeriums ab, die vorbereitete Klage gegen die Schweizer Grossbank endgültig fallenzulassen. Das bestätigt UBS-Sprecher Serge Steiner BLICK.

Der Konflikt begann im September 2007 mit der Eröffnung einer Strafuntersuchung. Die UBS wurde beschuldigt, in den USA jahrelang ohne Lizenz Kunden beraten zu haben. Sie gestand zudem, US-Bürgern bei der Hinterziehung von Steuern geholfen zu haben. Eine Strafanzeige in den USA hätte wohl das Ende der Bank bedeutet.

Da die UBS sämtliche Forderungen der USA erfüllt hat, zog das US-Justizministerium die Klagedrohung jetzt zurück. Bereits vor 18 Monaten hatte die Bank 780 Millionen Dollar an die US-Behörden gezahlt und 285 Dossiers von steuersäumigen US-Kunden an den amerikanischen Fiskus geliefert. Seither hat sie das Geschäft aufgegeben, US-Kunden ausserhalb der USA zu bedienen.

Noch nicht ganz erledigt ist die Abwicklung des Staatsvertrags zwischen der Schweiz und den USA. Darin verpflichtet sich die Schweiz, 4450 Dossiers von amerikanischen UBS-Kunden an den US-Fiskus zu überstellen. Das soll noch «diesen Herbst» geschehen, sagt der Sprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen, Mario Tuor.