«Hildebrand muss das Geld bei mir persönlich abholen»

Hermann Lei und Reto T. sind der mehrfachen Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt worden. Wobei die Strafe für Lei weit härter ausgefallen ist.

Von Peter Hossli

lei_landmannErste Schuldsprüche in der Affäre: SVP-Kantonsrat Hermann Lei (43) wie der ehemalige IT-Angestellte Reto T.* (43) sind heute am Bezirksgericht Zürich schuldig gesprochen worden. Mehrfach hätten sie das Bankgeheimnis des ehemaligen SNB-Präsidenten Philipp Hildebrand (52) verletzt, urteilte der Zürcher Einzelrichter.

Der einstige Bank-Sarasin-Mitarbeiter T. erhielt eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 30 Franken, Lei eine solche von 120 Tagessätzen zu 340 Franken. Der Grund für die unterschiedlichen Ansätze: Lei verdient weit mehr als T.

Idealismus vs. Opportunismus

Milder fiel die Strafe für T. aus, weil der Richter bei ihm «ideele Gründe» ausgemacht hat. T. sei es tatsächlich darum gegangen, die zweifelhaften Devisen-Geschäfte des SNB-Präsidenten aufzuklären. Den Weg aber, den er gewählt habe, sei illegal gewesen.

Opportunismus hingegen sieht der Richter bei Lei als einziges Motiv. Der SVP-Politiker hätte seine politische Karriere vorantreiben wollen – also die Nähe zu alt Bundesrat Christoph Blocher (75) gesucht. «Herr Lei ging es nicht um die Überprüfung der Dollar-Transaktionen», sagte der Richter. «Er wollte Hildebrand aus dem Amt entfernen.»

Bankgeheimnis vs. Anwaltsgeheimnis

Der Richter verwarf die zentrale Verteidigungsstrategie von T. «Lei war nicht der Anwalt von Reto T», sagte er. «Eine Nötigung durch Lei und Herrn Blocher lag nicht vor.»

T. argumentierte stets, Lei sei sein Anwalt gewesen, er habe ihm Hildebrands Kontoverbindungen innerhalb des Anwaltsgeheimnisses gezeigt. Dass der Richter das nicht so sah, sei «für den Schweizer Rechtsstaat problematisch», sagt ein ehemaliger Strafverteidiger. «Offenbar wird das bröckelnde Bankgeheimnis noch immer höher bewertet als das für uns alle zentrale Anwaltsgeheimnis.»

Reto T. erschien nicht vor Gericht. Hermann Lei beschrieb das Urteil als «politisch motiviert». Die beiden müssen Philipp Hildebrand Prozesskosten von 10840 Franken zahlen. «Hildebrand muss das Geld schon persönlich bei mir abholen», sagte Lei.

Sowohl Leis Anwalt Valentin Landmann (65) wie T.s Verteidiger Viktor Györffy (48) erwägen, das Urteil weiterzuziehen.

* Name der Redaktion bekannt