Der Bankrat bleibt im Graubereich

Kommentar zum neuen Reglement der Schweizerischen Nationalbank für Eigengeschäfte von Mitgliedern der Bankleitung

Von Peter Hossli

Bisher kennt der Fall Hildebrand nur Verlierer. Philipp Hildebrand büsste die Glaubwürdigkeit ein und somit sein wichtigstes Kapital. Christoph Blocher nahm die Verletzung des Bankgeheimnisses in Kauf, um einen Feind zu erledigen. Journalisten besudelten ihren eigenen Beruf. Die Nationalbank regelte Zentrales mit schwammigen Vorschriften.

Letzteres scheint passé. Die SNB stellte gestern das neue Reglement für Eigengeschäfte ihrer Bankleitung vor. Es ist streng und kann sich locker mit den Statuten anderer wichtiger Notenbanken messen.

Trotzdem greift es zu kurz. Die neue Weisung gilt nicht für die Mitglieder des Bankrats. Dabei hat dessen Präsident Zugang zu wertvollem Wissen. So darf er an den Sitzungen des Direktoriums teilnehmen, und er hat eine beratende Stimme. Nur bei geld- und währungspolitischen Entscheiden muss er die Direktoren alleine lassen.

Was aber diese Beschlüsse beeinflusst hat, schnappte der Präsident in anderen Sitzungen auf. Zudem erhält er alle Protokolle des Direktoriums.

Trotzdem enthoben die Autoren des Reglements den Bankrat und dessen Präsident der neuen Gebote. Zumal die Räte in heiklen Fällen ihre Konten freiwillig offenlegen würden.

Solche Freiwilligkeit aber, gepaart mit diffuser Selbstregulierung der SNB-Spitze, beflügelte die Affäre Hildebrand.

Um alle Graubereiche auszumerzen, müssten die neuen Regeln den Bankratspräsidenten einschliessen. Freiwillig sollte der aktuelle Ratsvorsitzende Hansueli Raggenbass seine Finanztransaktionen der letzten drei Jahre überprüfen lassen.