«Das Parlamentsgesetz ist in Bezug auf den Amtsantritt äussert klar. Dieser erfolgt erst mit der
Leistung des Amtseides. Deshalb geniesst ein gewählter Nationalrat für Handlungen vor diesem Zeitpunkt keine Immunität. Das liefe auf eine absolute Immunität hinaus, die die Schweiz so nicht kennt.» Giusep Nay