Der deutsche Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat in seiner Doktorarbeit die amerikanische Verfassung mit der Entwicklung von europäischen Verfassungen verglichen. Etliche Passage davon hat er bei anderen Autoren abgeschrieben.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob er die US-Verfassung überhaupt gelesen hat. Darin sichern die Gründerväter nämlichen allen Autoren das Urheberrecht ausdrücklich zu – um die Wissenschaften und die Künste zu fördern.
Article I, Section 8, Clause 8
The Congress shall have Power …
To promote the Progress of Science and useful Arts, by securing for limited Times to Authors and Inventors the exclusive Right to their respective Writings and Discoveries.
Dieser Satz in der US-Verfassung ist zentral für die amerikanische Wertschätzung des geschriebenen Wortes, des eigenständigen Gedankens. Wissenschaftler, Autoren und Künstler sollen in der Lage sein, durch ihre geistige Arbeit den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
Es gibt viele Verfassungshistoriker, die den Schutz der Urheberrechte vor mehr als 200 Jahren als Grundlage für den globalen Siegeszug Hollywoods sehen, für die grossartigen US-Bildungsstätten, für die Software-Industrie.
Geschaffen hat der Satz in der Verfassung ein Bewusstein, das in Europa fehlt – dass man sich nicht mit fremden Federn schmückt. Der Fall Guttenberg zeigt vor allem diesen gravierenden Unterschied zwischen Europa und den USA.
Ein US-Politiker, der nur ein Wort wonanders abschreibt, müsste sofort abtreten.