780 Millionen Dollar zahlt die UBS an die USA, um den Steuerstreit mit einem so genannten deferred prosecution agreement beizulegen. Unter den Bedingungen des Deals erklärt sich die UBS bereit, Daten von einer begrenzten Anzahl US-Kunden an die amerikanischen Behörden weiter zu reichen.
Wird damit das Schweizer Bankkundengeheimnis gelüftet?
Nein. Die UBS zeigt Reue und gesteht ein, bei Steuerbetrug behilflich gewesen zu sein. Das ermöglicht die Herausgabe von Kundendaten.
Der juristische Kniff der UBS und der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht ist elegant. Da das Bankgeheimnis Betrug prinzipiell nicht schützt, wird mit der Weitergabe der Daten von betrügerischen Kunden schweizerisches Recht nicht verletzt.
Den Schlüsselsatz liess UBS-Verwaltungsratspräsident Peter Kurer in einem Statement verlauten:
“Client confidentiality, to which UBS remains committed, was never designed to protect fraudulent acts or the identity of those clients, who, with the active assistance of bank personnel, misused the confidentiality protections.”
Das ist clever. Die UBS, argumentiert Kurer, umgehe das Bankkundengeheimnis durch den Transfer von Kundendaten nicht, da dieses Betrug nie schütze.
Rechtsstaatlich ist der Deal allerdings problematisch. Die juristischen Schritte, die vor der Ausgabe der Kundendaten notwendig gewesen wären – Amtshilfeverfahren, Einspracherecht der Bankkunden –, werden im nun ausgehandelten deferred prosecution agreement durch die Finma just übersprungen. Die Unschuldsvermutung wird übergangen, laufende Verfahren werden abgewürgt.
Unter den Erwartungen liegt die Höhe der Busse. Demnach kommt die UBS gut weg.