Im schlimmsten Fall das Aus

Der Lufthansa drohen nach dem Absturz des Germanwings-Flugs 4U 9525 hohe Schadenersatzforderungen – und allenfalls Klagen in den USA.

Von Peter Hossli

«Wir helfen erst mal, wo wir können», sagte der Lufthansa-Chef Carsten Spohr gestern. Angehörige würden finanziell von Lufthansa unterstützt. Derzeit würden «die Formalitäten» geregelt. Das dürfte für die Fluggesellschaft sehr teuer werden. Vermutlich hat der Lufthansa-Angestellte Andreas Lubitz den Absturz des Germanwings-Flugs 4U 9525 vorsätzlich herbeigeführt. Bereits bei Fahrlässigkeit wären Schadensansprüche in Europa unbegrenzt. Kommt noch, wie in diesem Fall anzunehmen ist, Vorsätzlichkeit hinzu, erhöht dies die Gefahr einer Sammelklage in den USA – ein Albtraum für Lufthansa. Erschwerend kann hinzukommen: Wenn Lufthansa von den angeblichen Depressionen des Co-Piloten wusste -und ihn dennoch fliegen liess. Es starben zwei Amerikaner an Bord. Ihre Angehörigen dürften in den USA klagen. Doch nicht nur sie.

Theoretisch können alle, die Angehörige auf Flug 4U 9525 verloren haben, in den USA vor Gericht gehen – wegen eines Piraten-Gesetzes. Um Schiffe auf hoher See zu schützen, verabschiedete Amerika 1789 ein Gesetz, das es erlaubt, ausländische Firmen und Personen für Vergehen im Ausland vor ein US-Gericht zu zerren. US-Gerichte setzen sehr hohe Schadenssummen fest. Im schlimmsten Fall droht der Lufthansa also das Aus.