Von Peter Hossli
Die Fakten sind eindeutig: Der Kanton Thurgau nahm 1953 ein Sparheft eines 11-jährigen Mädchens in Obhut. Das Geld des Verdingkindes verschwand. Vermutlich klaute es ein Beamter. Vorbildlich handelt nun der Thurgauer Regierungsrat Claudius Graf-Schelling. Er entschuldigt sich und zahlt den Betrag zurück – mitsamt Zinseszinsen. Ein wegweisender Entscheid. Andere Kantone sollten folgen und bei so klaren Beweisen die Verantwortung übernehmen.
Gefragt sind zudem die Banken. 1998 überwiesen sie 1,25 Milliarden Dollar in die USA für nachrichtenlose Vermögen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Jetzt müssen sie sich endlich den nachrichtenlosen Vermögen von Schweizer Verdingkindern annehmen. Schätzungen gehen von über 3 Milliarden Franken aus. Wie bei den Holocaust-Geldern sollten die Banken ihre Archive minutiös aufarbeiten und einen Fond äufnen. Für jene Menschen, die hier in der Schweiz versklavt, misshandelt – und zuletzt bestohlen wurden.