Wollen USA bei CS Notrecht erzwingen?

Die US-Justiz plant im Steuerstreit offenbar eine Klage gegen die Credit Suisse. Kommt es dazu, wird es für die Schweizer Grossbank brandgefährlich.

Von Peter Hossli

Zuspitzung im Steuerstreit zwischen den USA und der Schweiz: Die «New York Times» berichtet, amerikanische Staatsanwälte würden demnächst eine Strafanzeige gegen die Credit Suisse einreichen. Der Vorwurf: Die Schweizer Grossbank half Amerikanern, Gelder vor dem US-Fiskus zu verstecken.

Für die CS ist das gefährlich. Seit 2002 gilt: Eine Strafanzeige in den USA gegen eine Firma ist brandgefährlich. Eine solche führte damals sogar zum Ende des Treuhänders Arthur Andersen. 28’000 Angestellte verloren die Stelle. Anfang 2012 ging die Bank Wegelin wegen einer Strafanzeige in New York unter.

Seit dem Andersen-Kollaps ist das US-Justizdepartment zurückhaltend mit Strafklagen. Ankläger offerieren vermeintlich straffälligen Konzernen so genannte Deferred Prosecution Agreements (DPA) – Schuldeingeständnisse ohne Anzeige.

Ein solches handelte die UBS 2008 aus. Die Schweizer Grossbank zahlte wegen Beihilfe zu Steuerbetrug eine Busse von 780 Millionen Dollar, gestand Fehler ein – und lieferte Namen von US-Bankkunden aus. Damit umging sie eine Strafanzeige – und ihr sicheres Ende.

Die Credit Suisse möchte schon lange eine DPA mit den USA abschliessen. Längst sind die Daten aufgearbeitet. Doch es fehlen die rechtlichen Grundlagen, die Daten der steuersäumigen US-Kunden auszuhändigen. Nötig wäre Notrecht des Bundesrates.

Genau darauf ziele der Artikel in der «New York Times» ab, heisst es aus Bankenkreisen. Es sei eine Drohkulisse, damit der Bundesrat handele – und mit Notrecht die CS rette.

Die Credit Suisse wollte zum Artikel nicht Stellung nehmen.

Sicher ist: Für die CS wird der Steuerstreit mit den USA weit teurer als für die UBS.