Interview: Peter Hossli
Herr Neiman, was unternimmt das US-Justizministerium (DoJ) nach dem Nein zur Lex USA?
Jeffrey Neiman: Die Amerikaner hätten den bilateralen Weg bevorzugt. Das scheint nun nicht mehr möglich. Jetzt kommen unilaterale Massnahmen wie Strafanzeigen und Zivilklagen zum Zug.
Welche Ziele verfolgen die US-Ermittler damit?
Bisher haben sich etwa 40 000 US-Steuerhinterzieher selber angezeigt. Sie gaben dabei an, bei welcher Bank sie ihre Vermögen versteckten. Das DoJ will nun wissen, wie viele andere Fälle besagte Banken betreuten. Zeigten fünf Kunden der Bank XYZ Reue, möchte das DoJ erfahren, ob die Bank XYZ die Vermögen von fünf, fünfzig oder fünftausend US-Steuerbetrügern verwaltet hat.
Diese Informationen reichen dem DoJ?
Die Ermittler wollen überdies alle Wege unversteuerter Gelder sehen. Zudem fahnden sie nach den Namen jener Banken, die ihren US-Kunden beim Steuerbetrug halfen – sowie nach deren Kundenberatern. Aufgrund all dieser Informationen entscheiden amerikanische Ankläger dann, gegen welche Bank und welche Personen sie Anklage erheben können.
Welche Banken sind besonders gefährdet?
Es dürfte schwierig sein, die grösseren Schweizer Banken einzuklagen. Ganz ausschliessen lässt sich das aber nicht.
Warum wollen die USA unbedingt die sogenannten Abschleicher-Listen?
Viele unversteuerte US-Vermögen haben die Schweiz längst verlassen. Auf diesen Listen steht, wohin sie gelangten. Aus Schweizer Sicht wäre es klug, sie offenzulegen. Dann könnten sich die Amerikaner anderer Länder annehmen.
Wie viel wissen die US-Behörden denn über Schweizer Banken?
Die USA kennen das Geschäft der Schweizer Banken besser als die meisten Schweizer Parlamentarier.
Wann geht der Steuerstreit USA – Schweiz endlich zu Ende?
Es ist ein Streit, der wahrscheinlich nie enden wird.