Von Peter Hossli und Claudia Gnehm
Geduldig wird sich Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf (Bild) heute die Klagen von Schweizer Bankangestellten anhören. Verständnis zeigen für den Ärger über die Herausgabe ihrer Namen an die USA. Doch die Bundesrätin weiss: Die USA kennen alle Schweizer Banker namentlich, die steuersäumige Amerikaner als Kunden hatten – ganz ohne Zutun des Bundes.
Wie das? Seit 2009 haben sich bei der US-Steuerbehörde 34500 Steuersünder selbst angezeigt. Davon haben 31000 ihr Geld über Schweizer Banken am Fiskus vorbeigeschleust.
Bei der Selbstanzeige legten sie die Namen der Bank offen – sowie aller Banker, Anwälte und Treuhänder, die sie betreuten. Wissentlich halfen diese bei Steuerhinterziehung. Nun droht ihnen bei der Einreise in die USA die Verhaftung.
«Was die Amerikaner bereits wissen oder nicht, ist nicht erheblich», sagt der Generalsekretär des Schweizerischen Anwaltsverbands René Rall. «Es gilt die Persönlichkeitsrechte eines jeden Rechtsunterworfenen in der Schweiz zu achten.»
Rund 10000 der reuigen USSteuersünder hatten Konten bei der UBS. Als einzige Bank hat sie bereits einen Vergleich mit den USA geschlossen. Der USJustiz bleiben also Daten von 21000 US-Kunden.
Das reicht den USA, um gegen fast jede Schweizer Bank zu klagen. Eine solche Anzeige bedeutet das sichere Ende jeder Bank. Abwenden lässt sie sich mit einem sogenannten Deferred Prosecution Agreement (DPA), wie es die UBS 2009 aushandelte.
Bei einem DPA muss die Bank voll kooperieren. Sie zahlt eine Busse und legt Beweise zu irregulärem Verhalten ihrer Angestellten offen. Deshalb baten die Banken den Bund, Namen der Mitarbeiter herausgeben zu dürfen.