Von Peter Hossli
Peter Hardy, ehemaliger US-Staatsanwalt, heute Anwalt bei Post & Schell
«Der Entscheid des Bundesrates erschwert die Position der UBS in den USA», sagt Peter Hardy, ein ehemaliger amerikanischer Staatsanwalt und heute Jurist bei der Anwaltskanzlei Post & Schell. Der Druck auf die UBS dürfte wachsen, die 52 000 Namen herauszurücken. «Hier in den USA gehen viele davon aus, dass das Department of Justice den Fall gegen die UBS gewinnt», sagt Hardy. «Der heutige Entscheid des Bundesrates hat die Chancen der US-Behörde markant erhöht und die Verteidigungsstrategie der UBS geschwächt.»
Robert Bauman, ehemaliger US-Kongressabgeordneter aus Maryland
«Nach dem Bundesratsentscheid müssen die USA nach wie vor bei allen 52 000 Konten einen Namen präsentieren, um Amtshilfe zu erhalten. Das ist gar nicht möglich.» Bauman, der heute für die Sovereign Society tätig ist, hält den Schweizer Vorstoss für «sehr weise» für die kommenden Verhandlungen mit den Amerikanern. «Die Schweizer können jetzt sagen, sie hätten ihre Gesetze angepasst, jetzt müsst ihr Amerikaner uns entgegenkommen.» Der Bundesrat hätte der Schweiz einen «Chip beim Verhandlungspoker» beschert.
Carl Levin, US-Senator
«Als Folge des wachsenden internationalen Drucks haben gestern und heute verschiedene geheime Länder beschlossen, nicht nur bei Steuerbetrug Informationen auszutauschen. Diese längst fällige Entwicklung begrüssen wir. Gleichzeitig wird es Jahre dauern, bis die nun versprochenen Einschränkungen der Bankgeheimnisse wirken. Selbst nach der Umsetzung werden nicht alle Steuermissbräuche auf Offshore-Plätzen ausgemerzt sein. Deshalb werden wir den Stop Tax Haven Abuse Act weiter vorantreiben.»
Vikramaditya Khanna, Rechtsprofessor University of Michigan
Als «hilfreich» für die UBS beschreibt der Rechtsprofessor Vikramaditya Khanna von der University of Michigan den Entscheid des Bundesrats. «Der Richter könnte dies als Zeichen der Kooperation verstehen und die Zivilklage fallen lassen.» Allerdings bestünde rein rechtlich «keinerlei Zusammenhang zwischen der Schweizer Gesetzesänderung und der Klage gegen die UBS in Florida», sagt Khanna, ein Spezialist für Deferred Prosecution Agreements. Die Aussichten, dass die US-Regierung mit der Zivilklage an die Namen der 52’000 UBS-Konten gelangen, stuft er als «sehr gering» ein. «Der Bundesratsentscheid hat die Aussichten nochmals verringert.» US-Gerichte würden in der Regel von Firmen nicht Dinge verlangen, die in ihren Ländern als Verbrechen eingestuft werden.
John Coffee, Rechtsprofessor der Columbia University.
«Der Entscheid bedeutet höchstwahrscheinlich nicht, dass die US-Regierung ihre Klage gegen die UBS zurückzieht», sagt John Coffee, Rechtsprofessor an der Columbia University. «Die USA will die Namen von 52’000 amerikanischen Konten in der Schweiz. Mit diesem Entscheid werden die Namen nicht automatisch ausgeliefert.» Coffee will aber nicht ausschliessen, dass die Schweiz bei den Verhandlungen mit den USA nun weit bessere Karten hat.