Von Arthur Rutishauser und Peter Hossli
«Sehr eng und sehr intensiv» arbeite die UBS mit der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) und den US-Behörden an einer Lösung, lässt die UBS-Pressestelle verlauten. Der UBS wird vorgeworfen, US-Kunden zur Steuerflucht verholfen und gegen das so genannte Q-I-Steuerabkommen verstossen zu haben. Mit einem Heer von Anwälten, angeführt von General Counsel Markus Diethelm, versuche die Bank ein so genanntes Preferred Prosecution Agreement zu erreichen, also einen Deal abzuschliessen, bei dem die Bank einer Anklage entkäme, jedoch hohe Bussen bezahlen müsste.
Doch das wird teuer, denn die beiden obersten Chefs der UBS sind noch viel tiefer in die US-Steueraffäre verstrickt als bisher angenommen. Laut Angaben von involvierten Kreisen gab es bei der UBS in den Jahren 2002, 2003 und 2005 so genannte Q-I-Revisionen.
Bei diesen Prüfungen klärten interne und in einem Fall auch externe Revisoren ab, ob die Bank ihre Geschäfte mit US-Kunden gemäss dem Q-I-Abkommen abwickelt. In all den genannten Revisionen waren die Domizil-Gesellschaften, eine Art Briefkasten-Gesellschaften, die zur Umgehung des Q-I-Abkommens gegründet wurden, ein Thema. Es wurde darauf hingewiesen, dass diese Konstrukte zumindest heikel seien.
All diese Berichte wurden direkt an Raoul Weil (Chef Private Banking) und Marcel Rohner (damals Weils Chef) und über einen Mitarbeiter auch Peter Kurer (damals Chefjurist) vorgelegt. Die Revisionsberichte sind inzwischen in den Händen der US-Steuerbehörden. Zu diesen Recherchen sagt UBS-Pressesprecher Christoph G. Meier: «Zu Ihren Fragen nehmen wir angesichts der laufenden Verfahren keine Stellung.»
Weiter liegt den Amerikanern ein Brief von Bradley Birkenfeld vor, datiert auf Mai 2006. Darin machte er Kurer darauf aufmerksam, dass der Umgang mit den amerikanischen Klienten gegen US-Recht verstossen haben könnte. Kurer antwortete damals, das Schreiben habe eine Untersuchung ausgelöst, zwölf Private Banker seine befragt worden, und er habe dem Management Änderungen im Geschäftsgebaren vorgeschlagen. Gestoppt wurde es aber erst Ende 2007. Dieses Schreiben veröffentlichte die «Financial Times» bereits im Sommer.
Bis vor kurzem noch hoffte die UBS, die Sache unter Präsident George W. Bush abschliessen zu können. Diese Hoffnung zerschlug sich letzten Dienstag. Ein Richter in Florida stimmte dem Antrag des US-Justizministeriums zu, die Festsetzung der Strafe des geständigen Ex-UBS-Mannes Birkenfeld erneut zu verschieben. Statt am 8. Januar 2009 muss Birkenfeld nun am 1. Mai vor den Richter treten.
Rein juristisch hängen der Birkenfeld-Fall und der Fall UBS zwar nicht zusammen, de facto aber schon, meint die Schweizer Botschaft in Washington: «Wir gehen davon aus, dass die Verhandlungen dann abgeschlossen sind, wenn der Birkenfeld-Fall erledigt ist.» Nicht wenige Involvierte innerhalb und ausserhalb der Bank fragen sich, ob ein Settlement nicht einfacher und billiger erreicht werden könnte, wenn man die Führungsspitze gegen unbelastete Leute eintauschen würde.