Amerika zückt die Rote Karte

Die US-Justiz greift die Fifa frontal an. Und arbeitet eng mit den Schweizer Behörden zusammen.

Von Peter Hossli

US-Justizministerin Loretta Lynch gibt Anklage gegen 14 Fifa-Funktionäre bekannt.

US-Justizministerin Loretta Lynch gibt Anklage gegen 14 Fifa-Funktionäre bekannt.

Nett bedankte sich US-Justizministerin Loretta Lynch (56) gestern bei der Schweiz. Die Zürcher Kantonspolizei habe «hervorragende Arbeit» geleistet bei der Verhaftung von sieben Personen in Zürich – dann legte sie furios los und verlas eine lange Liste mit schweren Vorwürfen an Fifa-Funktionäre. Korruption sei beim Weltfussballverband «weit verbreitet, systematisch und tief verwurzelt – sowohl in den Vereinigten Staaten wie im Ausland». Insbesondere in der Karibik, in Mittel- und Nordamerika sei seit über zwanzig Jahren bei der Vergabe von ­TV-Rechten massiv betrogen worden, so Lynch. «Sie haben das weltweite Fussballgeschäft ­korrumpiert, um sich selbst zu bereichern.» Auch bei der WM-Vergabe 2010 nach Südafrika seien Schmiergelder geflossen. Bei der Vergabe der Turniere 2018 an Russland und 2022 an Katar sei wohl nicht alles mit rechten Dingen zugegangen. Hier ermittle die Schweizer Bundesanwaltschaft.

Fifa-Präsident Sepp Blatter sei gegenwärtig nicht im Visier der US-Justiz, betonte Lynch. Brenzlig für ihn: Unter den Verhafteten befindet sich Concacaf-Präsident Jeffrey Webb von den Cayman-Inseln, er gilt als Kronprinz von Blatter. Lynch sagte, die US-Behörden hätten keine Rücksicht auf den morgen startenden Fifa-Weltkongress nehmen können.

Die Schweiz und die USA spannten zusammen. Am 22. Mai ging in Bern ein Gesuch ein, sieben Personen während ihres Aufenthalts in Zürich zu verhaften. Das Bundesamt für Justiz (BJ) stimmte zu – und wies die Zürcher Kantonspolizei an.

Sechs der sieben verhafteten Personen erhoben Einspruch gegen die drohende Auslieferung in die USA. Nun müssen die US-Behörden innert 40 Tagen in Bern für alle formelle Auslieferungsgesuche stellen. Das BJ prüft jedes einzeln. «Zentral ist die Voraussetzung der beidseitigen Strafbarkeit», sagt BJ-Sprecherin Ingrid Ryser. «Das heisst, das Vergehen muss auch nach schweizerischem Recht strafbar sein.»

Die Betroffenen können ­einen für sie negativen Entscheid beim Bundesstrafgericht anfechten. Und sogar vor ­Bundesgericht. Die Fifa-Bosse werden wohl noch lange in ­Zürich hinter Gittern bleiben.