Er will 20 Schweizer Banken verklagen

Gemütlich wird das nicht: Während sich der Abschluss des UBS-Steuerstreits verzögert, bereiten die USA neue Klagen gegen Schweizer Finanzhäuser vor.

Von Peter Hossli

dougNicht Details brachten am Freitag den Vergleich im UBS-Steuerstreit ins Stocken. Ungeklärt bleiben die zentralen Streitpunkte.

«Die Schweiz will im Vergleich künftige Klagen gegen Banken ausschliessen », sagt US-Anwalt William Sharp, der US-Kunden von Schweizer Banken vertritt.

Ein ganz anderes Interesse dagegen hat die amerikanische Steuerbehörde IRS. «Ihr dient der Fall UBS als Blaupause, alle Schweizer Banken anzuklagen, die Amerikanern halfen, Gelder am Fiskus vorbeizuschmuggeln », so Sharp.

Mit einem ausgeklügelten Plan rüste sich der angriffige IRS-Kommissär Douglas Shulman für neue Klagen. «Betroffen sind rund zwanzig Schweizer Banken.»

Wie die Steuerbehörde IRS vorgeht, erlebt der Anwalt aus Florida aus nächster Nähe. Täglich begleitet er reuige Steuerhinterzieher zum Steueramt von Fort Lauderdale – zur Selbstanzeige. Packt der Kunde aus, sichert ihm die IRS Straffreiheit zu. Dann kommen die Fragen: «Bei welcher Schweizer Bank haben Sie wie viel Geld deponiert? », will der IRS-Mann etwa wissen. Und: «Wie heisst der Kundenberater?»

Die Antworten tippt der Steuervogt in einen Computer ein. «Damit legt er die Grundlage, um nach dem UBS-Vergleich weitere Zivilklagen gegen Schweizer Banken einzureichen und sie zu zwingen, Namen und Daten ihrer Kunden preiszugeben », erklärt Anwalt Sharp. Ziel der IRS ist ein genaues Bild, wie in Zürich oder Genf US-Kunden betreut werden. Es dient der US-Steuerbehörde dazu, neue Klagen vorzubereiten.

«Die IRS hat genug Indizien, um in sechs bis zwölf Monaten juristisch gegen zahlreiche weitere Schweizer Banken vorzugehen», meint auch der Steueranwalt Bryan Skarlatos. Wie im Fall UBS werde die IRS weitere sogenannte John-Doe-Klagen gegen Schweizer Finanzhäuser lancieren, glaubt er. Bei diesen Klagen handelt es sichum ein Pauschalverfahren gegen eine Gruppe, bei der die einzelnen Delinquenten namentlich nicht bekannt sind.

US-Gerichte akzeptieren sie, falls die Klägerin «hinreichenden Verdacht » darlegt. Die IRS etwa muss zeigen, dass eine Bank Amerikanern geholfen hat, Gelder am Fiskus vorbeizuschleusen. Hoch ist diese Hürde nicht. «Hatte eine Bank 40 US-Kunden, die sich bei der IRS selbst anzeigten, reicht das», so Anwalt Sharp. 34 000 Amerikaner hätten bereits ihre Kundenbeziehungen zu Schweizer Banken offengelegt.

Längst melden sich nicht nur UBS-Kunden. «Vertreten sind sämtliche bedeutenden Schweizer Banken», sagt Jurist Skarlatos. Äussern wollte sich gegenüber SonntagsBlick keine. Die Banken wissen: Die IRS will weltweit gegen Banken vorgehen, «die Amerikanern helfen, Steuern zu hinterziehen », wie IRS-Kommissär Shulman sagt. Es ist sein Ziel, wohlhabende US-Bürger zu entlarven, die ihre Vermögen in Steueroasen horten.

Für den Schweizer Finanzplatz wären zusätzliche Klagen ein GAU. Die vom UBS-Vergleich erhoffte Ruhe wäre dahin.

Als Versager stünden die Schweizer Unterhändler – also auch der Bundesrat – da. Stets pochte er darauf, blinde Beutezüge zu stoppen. Nur Staatsverträge wie das Doppelbesteuerungsabkommen sollen den internationalen Austausch von Finanzdaten regeln, so die Schweizer Position. Nur eine solch universelle Lösung kann vor Klagen schützen.

Gefunden ist sie nicht. Sharp: «Die USA werden einem Verbot von Pauschalklagen nie zustimmen.»